Entwicklungspolitik

1961 wird mit der Gründung der OECD auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingerichtet.

1970 betrug der Anteil staatlicher Entwicklungshilfe der BRD 0,32 % am Bruttonationaleinkommen, bis Mitte der 80er Jahre stieg der Anteil auf ca. 4,8%,
sank dann bis zum Jahr 2000 auf 0,27% und steigt seither zwar wieder auf 0,52 % im Jahr 2015.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland im Jahr 2015 damit im Mittelfeld:
Schweden                          1,40 %
Norwegen                          1,05 %
Luxemburg                        0,93 %
Dänemark                          0,85 %
Niederlande                      0,76 %
Großbritannien                0,71 %
Finnland                            0,56 %
Deutschland                      0,52 %
Schweiz                              0,52 %
Frankreich                         0,37 %
Österreich                          0,32 %
Kanada                               0,28 %
Australien                          0,27 %
Japan                                  0,22 %
Italien                                 0,21 %
USA                                     0,17 %

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24. September 2016

Die Afrikapolitik der Bundesregierung

Die Afrikapolitik der Bundesregierung wird getrieben durch die zunehmende Zuwanderung von Menschen aus Afrika in die Europäische Union und damit auch in die Bundesrepublik. Daraus resultiert wohl die Erkenntnis dass neue Perspektiven in Afrika geschaffen werden müssen um diesen Migrationsdruck zu entschärfen. Ob diese „neue Afrikapolitik“ wirklich in beiderseitigem Interesse ist, scheint allerdings fraglich, denn von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wie von der Opposition hagelt es Kritik. Ein wichtiger Punkt ist allerdings dass an keinem dieser „Projekte“ auch nur ein Afrikanisches Land beteiligt war.

Im Wesentlichen wurden dabei drei Säulen entwickelt:

  • Compact with Africa – hierbei hat das Bundesfinanzministerium die Federführung übernommen. Die Finanzminister der G20 Staaten haben diesen Compact with Africa beschlossen, der auf dem kommenden G20 Gipfel in Hamburg verabschiedet werden soll. Ob es sich dabei um die Verbesserung des Investitionsklimas der westlichen Staaten handelt oder um echte Zusammenarbeit zum Nutzen beider Seiten, bleibt abzuwarten. Zunächst wurden hierfür sogenannte bevorzugte Partnerländer ausgesucht, die C-5 Staaten, dies sind die Elfenbeinküste, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

(1) Wir brauchen jetzt einen neuen Zukunftsvertrag mit Afrika (2) Afrika braucht afrikanische Lösungen (3) Vorfahrt für Jobs und Chancen für die Jugend (4) Investitionen für unternehmerische Entfaltung (5) Wertschöpfung statt Ausbeutung (6) Politische Rahmenbedingungen fördern und fordern (7) Reformpartnerschaften statt Gießkannenprinzip (8) Ein gerechter globaler Ordnungsrahmen (9) Staatliche Entwicklungsgelder allein sind nicht die Lösung (10) Wir lassen niemanden zurück.

  • Schließlich gibt es ein gemeinsames Konzept von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

das unter dem Titel „Faire Wirtschaftspartnerschaft – Wohlstand für Afrika“ vorgestellt wurde, ein 10 Punkte Programm:

(1) Rahmenbedingungen in den Partnerländern verbessern (2)  Unternehmen bei Investitionen und Entwicklungspartnerschaften aktiv begleiten (3) Mittelstand und Unternehmensgründungen in Partnerländern fördern (4) Fachkräfte ausbilden (5) Risiken besser abfedern – mehr INvestitionen ermöglichen (6) Bundesgarantien attraktiver gestalten (7)Steuerliche Anreize für engagierte Unternehmen schaffen (8) Nachhaltige Wertschöpfungsketten befördern (9) Finanzierungsmöglichkeiten verbessern (10) Rahmenbedingungen für den Handel in Afrika und auf EU-Ebene verbessern und Handelsvorteile nutzbar machen.